Zahlungsaufforderung für ein niederländisches Park-Ticket – Was jetzt?

Mein Kollege hat wohl sein Parkticket nicht erneuert oder nicht sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt.
Jetzt hat er eine Zahlungsaufforderung bekommen, die er widersprochen hat.
Nun hat er einen Brief erhalten wo als letztes folgendes aufgeführt ist.
"Uitspraak
Darom heb ik besloten

  1. uw bezwaarschrijft niet-onvankelijk te verklaren
  2. de bestreden aanslag ambtshalve te vermindern tot nihil"

wenn ich das richtig verstanden habe bedeutet das doch übersetzt
1.das die Beschwerde als nicht zulässig zu erklären ist
2. der zu bestreitende Betrag gegen null zu erklären ist

wäre nett wenn mir das jemand bestätigen kann.
Amtsdeutsch // ähm Amtsniederländisch halt :wink:

Danke für eure Antworten

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Hallo Loeschi,

eine interessante Kombi hat der Kollege enthalten, - da wird eine Beschwerde für unzulässig erklärt (niet-ontvankelijk), um danach den Bescheid (aanslag) von Amtswegen auf Null zu reduzieren (also zurückzunehmen).

Vielleicht kann ein Muttersprachler noch mehr dazu sagen.

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Gratuliere! Das gelingt den wenigsten! :beers:

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Naja, die Absätze drüber erklären es vielleicht, wie es zu dem Widerspruch kommt.

Sowas wie ne Kulanzregelung oder so kanns ja nicht sein oder?

Auf jeden Fall sollte man rausfinden ob man zahlen muss oder nicht. Ich hab mal gehört die Niederländer verstehen bei Knöllchen nicht unbedingt Spaß.

Aber genau danach hört es sich an, aus irgendeinem Grund ist eine Kulanzentscheidung gefallen. Ich vermute auch, dass die Erklärung irgendwo anders im Brief zu finden ist.

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Off-topic: taaltip voor Peter

Das gelingt den wenigsten!
(Wieder mal der blöde Dativ… :roll_eyes::wink: )

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(1) Es gab vermutlich den Einspruch, dass ein gültiges Parkticket vorhanden war, aber bei der Kontrolle übersehen wurde (vielleicht hat der Kollege dieses Ticket sogar noch als Beweis).,

(2) Die Behörde weist jedes eigene Fehlverhalten (und daher auch den Einspruch) zurück. Dieses geschieht aus Prinzip, um alle Ansprüche (zum Beispiel bei Folgeschäden) von vorneherein abzulehnen.

(3) Die Behörde setzt die geforderte Buße von Amts wegen jedoch auf Null herunter (weil sie vermutlich nicht beweisen kann, dass das Parkticket fehlte).

Somit soll jedes Verfahren (eventuell Gerichtsverfahren) vermieden werden, ohne behördliche Fehler zuzugeben.

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Der zweite link führt übrigens zu einer dating site :thinking::face_with_raised_eyebrow::rofl:

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Stimmt, bei mir auch… @Loeschi67 Christoph?!

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:laughing::laughing::laughing: 2. De bestreden… of 2.de bestreden…